Scrolli
Die Spiegel-Affäre
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Unter die sogenannte SPIEGEL-Affäre, die in den Augen des ehemaligen Bundeskanzlers und damaligen Hamburger Innensenators Helmut Schmidt eigentlich eine Strauß-Affäre (Bönisch, Mascolo, & Wiegrefe, 2012) war, zog das Bundesverfassungsgericht 1966 mit seinem sogenannten SPIEGEL-Urteil einen Schlussstrich (Bundesverfassungsgericht, 1967, S. 174-175):
In der repräsentativen Demokratie steht die Presse als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung und dient der politischen Willensbildung. [...] So wichtig die damit der Presse zufallende ‚öffentliche Aufgabe’ ist, so wenig kann diese von der organisierten staatlichen Gewalt erfüllt werden. Presseunternehmen müssen sich im gesellschaftlichen Raum frei bewegen können. Sie arbeiten nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatwirtschaftlichen Organisationsformen.
Damit waren nicht nur juristisch die Konsequenzen aus dem „ersten massiven Kräftemessen zwischen Staatsgewalt und Massenmedien in der jungen Demokratie“ gezogen (Birkner, 2014, S. 34), sondern es war auch erstmals in der deutschen Journalismusgeschichte wirklich die Pressefreiheit gesichert. Doch es war nicht allein die Justiz, die hier der Presse zu ihrem Recht verhalf. Vorangegangen war ein regelrechter Aufstand der Zivilgesellschaft gegen den Zugriff der Politik auf die Medien, im konkreten Fall, auf den SPIEGEL. Tausende Menschen gingen auf die Straße und demonstrierten letztlich erfolgreich gegen die Verhaftungen beim SPIEGEL und die Besetzung der Redaktionsräume im Hamburger Pressehaus am Speersort 1962. Während Christina von Hodenberg (2006) die Einzigartigkeit der Affäre relativiert, möchte Hans-Ulrich Wehler (2013, S. 24) „den Charakter der SPIEGEL-Affäre als Unikat verteidigen.“ Letztlich ordnen beide, wie auch Münkel (2013), die Affäre ein in die historischen Zusammenhänge und weisen darauf hin, dass sich die kritische Öffentlichkeit in der Bundesrepublik bereits in den 1950er Jahren herausbildete. Hier muss sie schon deshalb so hervorgehoben werden, weil sie eben für den SPIEGEL so entscheidend war (Birkner & Mallek, 2020).
Die Folge der Proteste war, dass der Verteidigungsminister Franz Josef Strauß sein Ministeramt verlor, während SPIEGEL-Herausgeber Rudolf Augstein nach immerhin 103 Tagen wieder aus dem Gefängnis entlassen worden war. Auch der SPIEGEL-Autor Conny Ahlers kam nach 55 Tagen wieder aus der Haft frei. Ihn hatte Strauß in Spanien, mit Hilfe des faschistischen Franco-Regimes, verhaften lassen, was für viel Kritik sorgte, etwa im STERN: „Der lange Arm der deutschen Justiz, der den Judenfresser Zind in Italien nicht erreichen konnte – den Ahlers in Spanien fing er.“ Der Adenauer-Biograf Köhler (2002, S. 136) weist ebenfalls auf die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs hin: „Ahlers weilte im spanischen Andalusien und „Franz Josef Strauß ließ per heimlichem Anruf einen deutschen Journalisten von francofaschistischen Behörden verhaften.“ Helmut Schmidt schrieb dem inhaftierten einen Brief, der heute in seinem Privatarchiv in Hamburg-Langenhorn liegt (vgl. Birkner, 2014, S. 33):
Sie werden vielleicht wissen, dass ich den Spiegel keineswegs immer für erfreulich gehalten habe, nichtsdestoweniger aber immer für notwendig. Jedoch hat mein Urteil über den Spiegel überhaupt nichts zu tun mit meiner persönlichen Hochachtung vor Ihrer jahrelangen Leistung als Publizist und meiner freundschaftlichen Gesinnung für Sie. Sofern ich im außerdienstlichen, persönlichen Bereich Ihnen derzeit irgendwie behilflich sein sollte, so lassen Sie es mich bitte wissen oder sagen Sie Ihrer Familie in Hamburg, dass sie sich jederzeit an mich wenden möge.
Es ist diese Einstellung zum Journalismus als ggf. unerfreuliche aber doch unbedingt notwendige Einrichtung der Demokratie, die damals noch nicht viele Politiker teilten (vgl. u.a. Birkner, 2016) und die heutzutage wieder in Vergessenheit zu geraten scheint. Unter dem Gefängnisfenster von Augstein hatten sich zuvor Demonstrierende versammelt und skandierten „Augstein raus – Strauß rein“, wie der Hamburger Zeithistoriker Axel Schildt (2013) dies in einem Sammelband zur SPIEGEL-Affäre aufgearbeitet hat. Sowieso ist die Affäre gut dokumentiert (Eschenburg, 1962) und aufgearbeitet (Doerry & Janssen, 2013). Es zeigt sich, dass sich der Protest in den Medien zunächst in der Lizenzpresse formierte und sich dann erst auf die Blätter der Altverleger (à Link zum Kapitel) ausweitete (Ellwein, Liebel, & Negt, 1966). Schließlich war es ein Kampf für die Pressefreiheit, über Mediengrenzen hinweg. Den multimedialen Widerstand organisierten auch die neuen politischen Fernsehmagazine wie Panorama und Report, so Christina von Hodenberg (2002). Sebastian Haffner etwa nannte die Polizeiaktion gegen den SPIEGEL in Panorama einen „kriegsähnlichen Überfall der Staatsgewalt auf missliche Staatsbürger, wie sie den Deutschen aus der nationalsozialistischen Zeit geläufig sind“ (Merseburger, 2009, S. 266). Und während die Journalistenverbände und auch Springers Bild-Zeitung zögerten, waren so unterschiedliche Printmedien wie Stern oder Quick schnell an der Seite des SPIEGEL (Hodenberg, 2002). Auch die ZEIT stand an der Seite ihrer Hamburger Konkurrenz, etwa in Person der Gräfin, Marion Dönhoff (à Dönhoff-Porträt), die während der Affäre ebenfalls zur Feder griff und den öffentlichen Aufruhr thematisierte (Dönhoff, 1962):
Gar nicht geschwiegen hat in den letzten Wochen die deutsche Öffentlichkeit. Noch nie gingen die Wogen staatsbürgerlicher Erregung bei uns so hoch wie jetzt während der Spiegel-Affäre. Noch nie wurden so viele protestierende Resolutionen verfaßt, so viele Diskussionen abgehalten
Doch die Solidarität der ZEIT ging über einen publizistischen Beistand hinaus. Sie half, wie auch der STERN, ganz praktisch. Der SPIEGEL bedankte sich am 7. November 1962 (Sie kamen in der Nacht, in: Der Spiegel, Nr. 45, 7. November 1962, S. 55 – 84, hier S. 78):